AGB´s
Erklärungen gemäß § 5
Alura Style
Linda Mühlhöfer
Charlottenstraße 15
73230 Kirchheim unter Teck
Deutschland

Telefon: +4915228494812
Email: linda@alura-style.de
Website: www.alura-style.de
Handelsregister: [Code & Steuernummer]
Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Alura Style
Algemeine geschäftsbedingungen von Alura Style
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Alura Style und ihren Kundinnen und Kunden. Sie regeln die Bedingungen für Verträge, Lieferungen und Leistungen und gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung als verbindlich vereinbart.

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Linda Mühlhöfer, Alura Style
und ihren Auftraggeber:innen im Bereich Fotografie und Styling.

2. Leistungsbeschreibung
Die angebotenen Leistungen umfassen unter anderem: Hochzeitsfotografie, Braut- und Groomstyling, individuelle Fotoshootings im Bereich Fashion, Lifestyle, Analog- und Hundefotografie. Der konkrete Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell festgelegt.

3. Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Auftraggeber:in und Auftragnehmerin kommt zustande, sobald ein individuelles Angebot erstellt und dieses innerhalb der vorgesehenen Frist angenommen wird.
Nach erfolgter individueller Beratung – telefonisch oder per E-Mail – erstelle ich ein verbindliches Angebot zur Beauftragung der fotografischen und/oder stylistischen Leistungen. Dieses Angebot ist 14 Tage gültig. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine Annahme durch die Auftraggeber:in, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die Annahme kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Wird das Angebot nach Ablauf der 14-tägigen Frist angenommen, gilt dies als neues Angebot seitens der Auftraggeber:in, das ich durch ausdrückliche Zustimmung, durch Versand einer Auftragsbestätigung oder einer Vorschussrechnung annehmen kann.

5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Details zur Beauftragung rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere:
- Die genaue Terminierung der Veranstaltung oder des Shootings
- Besondere Wünsche oder Anforderungen an die Fotografien und das Styling, einschließlich etwaiger Sonderwünsche
- Detaillierte Standortbeschreibungen sowie, falls erforderlich, präzise Wegbeschreibungen zu den Locations, an denen die Dienstleistungen erbracht werden
- Die Bereitstellung von benötigten Materialien, Requisiten oder Accessoires, die für das Shooting erforderlich sein könnten
- Informationen über mögliche Änderungen am ursprünglichen Ablauf oder an der Location, die während der Vorbereitungen auftreten könnten
Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber sicherzustellen, dass an allen angegebenen Locations fotografiert werden darf. Sollte für das Fotografieren an einer bestimmten Location eine Genehmigung erforderlich sein (z. B. bei städtischen oder privaten Räumlichkeiten), ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, diese rechtzeitig zu beantragen und vor der Durchführung des Shootings vorzulegen.
Der Auftraggeber ist ebenfalls verantwortlich dafür, dass alle Produkte oder Materialien, die für das Shooting oder Styling erforderlich sind, rechtzeitig bereitgestellt werden. Hierzu zählen auch Accessoires, Kleidung oder andere spezifizierte Items.
Für äußere Umstände wie unvorhergesehenes Wetter, die sich auf den Ablauf des Shootings auswirken könnten, trägt der Auftraggeber die Verantwortung. In solchen Fällen sollte der Auftraggeber alternative Lösungen oder Locations bereitstellen, um das Shooting reibungslos durchzuführen.
Änderungswünsche an den Fotos, die nach der finalen Bearbeitung und Lieferung der Bilder entstehen, können nur nach vorheriger Vereinbarung durchgeführt werden. Solche Änderungen stellen zusätzliche Arbeitszeit dar und werden gesondert vergütet.
Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber, die vereinbarten Zahlungen pünktlich zu leisten. Im Falle einer Stornierung oder Änderung des gebuchten Termins hat der Auftraggeber gemäß der vereinbarten Stornierungsbedingungen zu handeln.
Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, während der Durchführung der Dienstleistungen eine kooperative und respektvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, um einen reibungslosen Ablauf des Projekts zu ermöglichen.

5. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten fotografischen und/oder stylistischen Leistungen mit größter Sorgfalt und Professionalität zu erbringen. Hierzu zählt insbesondere:
- Die Durchführung des Fotoshootings oder des Stylingprozesses zum vereinbarten Termin und an der vereinbarten Location. Der Auftragnehmer arbeitet als Einzelperson und stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen in der vertraglich festgelegten Zeit erbracht werden, es sei denn, unvorhersehbare Ereignisse wie Wetterbedingungen oder andere höhere Gewalt hindern den Auftragnehmer an der Durchführung.
- Sollte der Auftraggeber zusätzliche Stunden benötigen, kann der Auftragnehmer diese auf Wunsch gegen einen Aufpreis in Absprache mit dem Auftraggeber leisten.
- Die Erstellung und Lieferung von Fotografien in der vereinbarten Form (JPEG) innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach dem Fototermin. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die RAW-Versionen der Fotos, da diese nicht Teil des Leistungsumfangs sind.
- Die Wahrung der Vertraulichkeit sämtlicher Informationen und Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangen, soweit keine ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers zur Weitergabe vorliegt.
- Die ordnungsgemäße Durchführung von Änderungen an den Fotos nach vorheriger Vereinbarung. Etwaige Zusatzkosten für Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
- Die Unterstützung des Auftraggebers bei der Koordination von eventuellen Sonderwünschen oder Änderungen, sofern diese im Rahmen der vereinbarten Leistungen realisierbar sind.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, während des gesamten Prozesses eine transparente Kommunikation mit dem Auftraggeber zu pflegen, sodass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

4. Zahlungen
Vergütung
Die Vergütung für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen richtet sich nach dem individuell vereinbarten Preis, der im Vertrag oder Angebot festgelegt wird. Der Preis umfasst sämtliche Dienstleistungen, die ausdrücklich im Vertrag oder Angebot beschrieben sind.

Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt in der Regel in zwei Raten:
Anzahlung: Eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags ist spätestens 2 Wochen nach der Unterzeichnung des Vertrages fällig, um den Auftrag zu sichern.
Restzahlung: Der verbleibende Betrag wird direkt nach der erbrachten Dienstleistung, also nach dem Fototermin oder der endgültigen Fertigstellung der Leistungen, in Rechnung gestellt.

Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Die Kontodaten werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

Verspätete Zahlungen
Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Leistung bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Beträge auszusetzen.

Stornierung und Rückerstattung
Bei einer Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen, die im Vertrag festgehalten sind. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist die Anzahlung im Falle einer Stornierung nicht rückerstattbar.

Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, wie etwa zusätzliche Stunden Fotografie oder Styling, werden gesondert berechnet und müssen vorab vereinbart und in Rechnung gestellt werden.

Anfahrtskosten
Die Anfahrtskosten sind bis zu 100 km im Preis enthalten. Ab einer Entfernung von 100 km werden die Anfahrtskosten nach vorheriger Vereinbarung im Angebot übernommen.

Übernachtungskosten
Sollte eine Übernachtung erforderlich sein, werden die entsprechenden Hotelkosten vertraglich im Angebot festgelegt.

Weitere Nebenkosten
Für anfallende Kosten wie Sprit, Verpflegung und Parkgebühren kommt Alura Style auf, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.

5. Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigung
Sollte eine der Parteien von ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Schadensersatz in Höhe der im Vertrag festgelegten Stornogebühren geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser für die Kündigung verantwortlich ist.
Die Stornogebühren richten sich nach der zeitlichen Nähe des Rücktritts zum vereinbarten Termin. Bei langfristigen Buchungen (mehr als 3 Monate im Voraus) gelten folgende Stornokosten:

Rücktritt bis 120 Tage vor dem Event: 15 % des Honorars
Rücktritt bis 90 Tage vor dem Event: 30 % des Honorars
Rücktritt bis 60 Tage vor dem Event: 40 % des Honorars
Rücktritt bis 30 Tage vor dem Event: 50 % des Honorars
Rücktritt bis 10 Tage vor dem Event: 80 % des Honorars

Sollte der Auftragnehmer aufgrund von Krankheit oder aus einem von ihm zu vertretenden Umstand den Auftrag nicht ausführen können, wird die bereits geleistete Anzahlung dem Auftraggeber zurückerstattet.

5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Fotos im Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält an den Fotos nach Bezahlung lediglich einfache Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Dies schließt das Recht ein, die Fotos für private Zwecke zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben. Die vollständige Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt jedoch erst nach vollständiger Begleichung der Vergütung.
Der Auftragnehmer ist für die Auswahl der Fotos verantwortlich. Abhängig vom gebuchten Paket und einer individuellen Vereinbarung kann der Auftraggeber aus einer Vorauswahl des Auftragnehmers seine Favoriten für die finale Bearbeitung wählen. Ein Anspruch auf alle Fotos besteht nicht.
Nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Auftraggeber darf der Auftragnehmer ausgewählte Fotos, auf denen ausschließlich der Auftraggeber abgebildet ist, zur Eigenwerbung sowie für publizistische Zwecke (z. B. für Ausstellungen, Messen, Websites, Social Media, Blogs, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten) verwenden.
Fotos dürfen von anderen Dienstleistern wie Visagisten, Dekorateuren oder Hochzeitsplanern nur mit ausdrücklicher Freigabe durch den Auftragnehmer für deren Zwecke verwendet werden.

5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
In allen anderen Fällen haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In allen anderen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nicht anders geregelt.
Sofern der Auftragnehmer gemäß den oben genannten Bestimmungen haftet, ist diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraussehbar waren oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten voraussehbar sein müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die aus Mängeln des Leistungsgegenstandes resultieren, sind nur dann ersatzfähig, wenn solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Leistungsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt.
Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Kann der Auftragnehmer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Naturkatastrophen, technisches Versagen, etc.), die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht erbringen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich der bereits entstandenen Kosten zurückerstattet, soweit keine entsprechende Leistung erbracht wurde.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die während des Versands per Post verloren gehen.
Eine Haftung des Auftragnehmers besteht bei Nichtgefallen der Fotos nur, wenn die klar geäußerten, wesentlichen Wünsche des Auftraggebers nicht erfüllt wurden (z. B. wenn eine bestimmte Person in den Bildern nicht abgebildet wurde, obwohl sie ausdrücklich gewünscht wurde), und dann nur in Bezug auf den entsprechenden Anteil der Reklamation im Verhältnis zur Gesamtleistung.

9. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, gegen den Auftragnehmer mit Forderungen aufzurechnen, wenn diese entweder rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

10. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Auftraggebers
Bei Vertragsschluss wird der Auftraggeber durch den Auftragnehmer ein Informationsblatt über die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses ausgehändigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen auch allen Dritten zugänglich zu machen, die in Verbindung mit der Leistung des Auftraggebers stehen.
Auf etwaige Rückfragen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer eingehen und das Informationsblatt bei Bedarf in gedruckter Form während der Veranstaltung bereitstellen, um es auf Anfrage an Dritte weiterzugeben.

11. Textform und Anwendbares Recht
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Individualvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt deutsches Recht. Diese Rechtswahl gilt jedoch nur für Verbraucher, wenn sie nicht den zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts widerspricht (Günstigkeitsprinzip).
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen im Rahmen der zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Alura Style, Charlottenstraße 15, 73230 Kirchheim unter Teck. Der Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat bzw. der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Das Recht, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Stand 2025